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Strukturfehler der HOAI-Novelle korrigieren
Leistungsbilder und Honorarstruktur modernisieren
Die Geschichte der neuen HOAI 2009 gleicht einem wahren Krimi. Der vom Bundesministerium für Wirtschaft (BMWI) im Februar 2008 vorgelegte Referentenentwurf war für alle Beteiligten eine schlichte Katastrophe. Mit großem Engagement kämpften die Ingenieur- und Architektenkammern mit ihren Spitzenverbänden – der Bundesingenieurkammer und der Bundesarchitektenkammer gemeinsam mit dem AHO – um eine sowohl für die Auftragnehmer als auch für die Auftraggeber akzeptable Novelle.
Übrig blieb jedoch, dass die Planungsleistungen für Umweltverträglichkeitsstudien (HOAI-Teil V), für die Bauphysik, den Schallschutz sowie zum Baugrund und der Vermessung (HOAI-Teile X bis XIII) aus dem verordneten Teil herausgestrichen wurden und als schlichte Beratungsleistungen deklariert wurden.
Rund 80 Prozent der Mitglieder der Ingenieurkammer Baden-Württemberg haben eine Bürogröße von einem bis fünf Mitarbeitern. Gerade diese Gruppen der freiberuflich Tätigen sind auf faire Wettbewerbs- und Vertragsbedingungen dringend angewiesen, um ein Ausbluten zu verhindern.
Dass hier akuter Handlungsbedarf besteht, hat das in der AHO-Veranstaltung präsentierte Ergebnis des Bürokostenvergleichs 2008, an dem sich gut 380 Architektur- und Ingenieurbüros deutschlandweit beteiligt haben, gezeigt. Demnach verstetigt sich die seit Jahren zu beobachtende Tendenz defizitärer Betriebsergebnisse.
Viele kleinere Büros machen Verluste
Der Großteil der kleineren Büros verzeichnete im Jahr 2008 Verluste bis zu 20 000 Euro (26,7 Prozent der Ein-Personen-Büros und 31,1 Prozent der Büros mit zwei bis fünf Mitarbeitern) oder nur geringe Gewinne (bis unter 20 000 Euro bei 63,3 Prozent der Ein-Personen-Büros und 31,1 Prozent bei Büros mit zwei bis fünf Beschäftigten). Der neue Bundesbauminister, Peter Ramsauer (CSU), äußerte sich auf der Herbsttagung des AHO am 24. November deutlich: „Eine gute HOAI ist eine gute Zukunftsinvestition für unser Land.“ Er schlug damit die Brücke zum Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP, wonach festgeschrieben wurde, dass die HOAI auf der Grundlage des Bundesratsbeschlusses schnellstmöglich weiter modernisiert wird.
Ingenieurkammer wirkt bei kommunalen Vertragsmustern mit
Es gilt, zunächst den grundsätzlichen Strukturfehler der HOAI-Novelle 2009 zu beseitigen, das heißt, die ehemaligen Teile VI sowie die ehemaligen Teile X bis XIII eins zu eins in den verbindlichen Teil der HOAI zurückzuführen. In einem zweiten Schritt müssen die Leistungsbilder und die Honorarstruktur der HOAI aktualisiert und modernisiert werden.
Was Ingenieurverträge mit kommunalen Auftraggebern betrifft, so wirkt derzeit die Ingenieurkammer Baden-Württemberg aktiv an der für 2010 vorgesehenen Überarbeitung der unmittelbar nach der HOAI-Novellierung erschienenen kommunalen Vertragsmuster – Fassung 2009 – mit. Ziel hierbei ist es, nach ersten Erfahrungen mit der HOAI 2009 ausgewogene Inhalte und eine ausgewogene Honorierung zwischen Auftraggebern und Auftragnehmern zu erzielen. Dies liegt im nachhaltigen Interesse beider Seiten.
Von Bernd Haug, Hauptgeschäftsführer der Ingenieurkammer Baden-Württemberg.
Den vollständigen Artikel aus dem Staatsanzeiger für Baden-Württemberg finden Sie hier.
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Quelle: IngKBW / Erschienen im Staatsanzeiger von Baden-Württemberg am 18.12.2009 |
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