Ingenieurkammer Baden Württemberg - Körperschaft des öffentlichen Rechts
Home | Kontakt | Sitemap | Impressum
 
 

 IngenieurSuche

 Fachlisten

 Aktuell

 Information

 Rückfragen

 Ingenieurkammer

 Mitgliedschaft

 Rechtsgrundlagen
Volltextsuche
Fortbildung

Gütestelle

Galerie

HOAI

HOAI
Home | Aktuell | Aktuelle Meldungen | Ingenieure müssen mit Einbußen rechnen |

Ingenieure müssen mit Einbußen rechnen

Die Honorarordnung der Architekten und Ingenieure ist seit dem 18. August in Kraft. Während die Neuerungen für Architekten durchaus zufriedenstellend sind, müssen die Ingenieure durch den Wegfall der Teile VI und X bis XIII aus dem verbindlichen Teil mit

Pauschal wird von einer Anhebung der Honorare um zehn Prozent gesprochen. Das klingt zunächst gut. Doch selbst dieser Zuwachs der Honorare entspricht in einem Zeitraum von nunmehr 13 Jahren nicht einmal der durchschnittlichen Preissteigerungsrate.

Ein genauerer Blick in das Regelwerk macht zudem deutlich, dass in verschiedensten Bereichen Abschläge bis zu 15 Prozent des Honorars zu verkraften sind. Der Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung (AHO) hat an typischen durchschnittlichen Fallbeispielen Vergleichsrechnungen der HOAI 1996 gegenüber der HOAI 2009 durchgeführt. Exemplarisch wird anhand der Bereiche Tragwerksplanung und ngenieurbauwerke deutlich, inwieweit sich die Entwicklung der HOAI 2009 zur HOAI 1996 darstellt.

Abschnitt 1 Tragwerksplanung/ Neubau
Die Erhöhung der Honorare für die Tragwerksplanung gegenüber der HOAI 1996 beträgt im Mittel neun Prozent. Die zehnprozentige Tafelwerterhöhung wird nicht erreicht, da bei den anrechenbaren Kosten der Anteil der Kostengruppe 400 nur mit zehn Prozent angesetzt werden darf.

Bauen im Bestand
Die Erhöhung der Honorare für die Tragwerksplanung beträgt ebenfalls im Mittel neun Prozent, das gilt aber nur, solange das Produkt aus dem Faktor „anrechenbarer Bausubstanz dividiert durch die sonstigen anrechenbaren Kosten“ und dem alten Umbauzuschlag den Wert von 1,8 nicht überschreitet. Ist das Produkt aus den beiden Faktoren größer als 1,8 (Höchstwert des Umbauzuschlages nach Paragraf 35), dann ergibt sich ein Verlust imMittel von zehn Prozent.

Abschnitt 3 Ingenieurbauwerke/Wasserwirtschaft – Neubau
Die Erhöhung der Tafelwerte um zehn Prozent schlägt sich annähernd im gleichen Umfang in einer Honorarerhöhung nieder, wenn man unterstellt, dass Auftraggeber die Empfehlung zur Honorierung zur örtlichen Bauüberwachung für Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen beachten.

„Wasserwirtschaft“ – Bauen im Bestand
Maßgeblich für das Ergebnis ist, inwieweit ein Ansatz für die mitverarbeitete Bausubstanz im Sinne des entfallenen Paragrafen 10 Absatz 3 a HOAI 1996 erfolgt. Sofern ein solcher Ansatz nicht möglich ist, kann es bei einem hohen Anteil anrechenbarer Bausubstanz (größer als 50 Prozent) trotz der Erhöhung des Umbauzuschlages in Paragraf 35 HOAI 2009 auf bis zu 80 Prozent zu Honorarminderungen im Bereich von bis zu 15 Prozent kommen.

„Abfallwirtschaft“ – Neubau
Durch den Fortfall der „Lex Wasserbau“ aus dem verbindlichen Teil muss nun mit dem Auftraggeber eine besondere Leistung zu einer Grundleistung vereinbart werden, was einen ganz anderen Ansatz bedeutet. Dann kann eine Honorarerhöhung von bis zu zehn Prozent erzielt werden. Andernfalls beträgt der Honorarverlust bis zu zehn Prozent. „Abfallwirtschaft“ – Im Bestand Bei einem rechnerischen Ansatz für die mitverarbeitete Bausubstanz im Sinne des entfallenen Paragrafen 10 Absatz 3a und die Vereinbarung einer besonderen Leistung zur Grundleistung Ausführungsplanung erzielt man die versprochenen Honorarerhöhungen von zehn Prozent.
Ohne einen solchen Ansatz kann es trotz der scheinbaren Erhöhung des Umbauzuschlags auf bis zu 80 Prozent und gleichzeitiger Vereinbarung einer Besonderen Leistung zur Grundleistung Ausführungsplanung zu Honorareinbußen von mehr als 15 Prozent kommen.


Von Rudolph Thorwarth, Mitglied des Vorstandes der Ingenieurkammer Baden-Württemberg und des AHO - Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V.


Den vollständigen Artikel aus dem Staatsanzeiger für Baden-Württemberg finden Sie hier.


  Quelle: IngKBW / Erschienen im Staatsanzeiger von Baden-Württemberg am 18.12.2009


zurück zur Themenübersicht


Home | Aktuell | Aktuelle Meldungen | Ingenieure müssen mit Einbußen rechnen |
... mehr

© 2004 - Ingenieurkammer Baden-Württemberg
IngenieurSuche
Ingenieurversorgung Baden-Württemberg
Ingenieurnetz