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Aufgaben der Ingenieurkammer
Hier sind die wichtigsten gesetzlichen Aufgaben der Kammer:
- Sie bewahrt und fördert die beruflichen Belange der Kammermitglieder und des Berufsstandes der Ingenieure, vor allem im Bauwesen.
- Sie fördert die Zusammenarbeit unterschiedlicher Ingenieurdisziplinen und die berufliche Aus- und Fortbildung ihrer Mitglieder.
- Die Ingenieurkammer versteht sich als Dienstleister für ihre Mitglieder, ihre Auftraggeber und für alle am Ingenieurwesen und am Bauwesen Interessierte.
- Sie erarbeitet Vorschläge und Stellungnahmen zu Gesetzen und Verordnungen.
- Sie ist damit auch Lobby für ihre Mitglieder bei Gesellschaft und Politik.
- Die Kammer vermittelt Unterstützung und Hilfen bei fachlichen und rechtlichen Fragen, von der Existenzgründung bis zu Vertrags- und Honorarfragen.
- Sie führt die Liste der Beratenden Ingenieure in Baden-Württemberg.
- Sie führt die Liste der freiwilligen Mitglieder.
- Sie führt die Liste der Planverfasser der Fachrichtung Bauingenieurwesen
(bauvorlageberechtigte Bauingenieure).
- Sie bringt Publikationen heraus: Das Kammerhandbuch mit vielen wichtigen Gesetzen und Arbeitshilfen, das Deutsche Ingenieurblatt (DIB) mit "ingkamm", den Mitgliedernachrichten der Ingenieurkammer.
- Die Ingenieurkammer ist Mitglied der Bundesingenieurkammer.
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