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Mitgliedsarten

Wenn Sie Ingenieur sind und in Baden-Württemberg wohnen oder arbeiten, können Sie bei uns Mitglied werden.

Möchten Sie die Berufsbezeichnung Beratender Ingenieur führen, sollten Sie sich bemühen, in die Liste der Beratenden Ingenieure eingetragen zu werden, denn der Beratende Ingenieur ist eine geschützte Berufsbezeichnung. 
In allen anderen Fällen können Sie freiwilliges Mitglied werden, oder, für den Fall, dass Sie aus Altersgründen bereits aus dem aktiven Berufsleben ausgeschieden sind, eine bestehende Mitgliedschaft in den Status eines Seniormitglieds umzuwandeln. Interessierte Studierende naturwissenschaftlicher und technischer Fachrichtungen können als „Junioren“ der Ingenieurkammer Baden-Württemberg (IngKBW) beitreten. 

Beratende Ingenieure
Freiwillige Mitglieder
Junioren in der IngKBW

Seniormitglieder

Mitgliederstatistiken

Beratende Ingenieure


Das Ingenieurkammergesetz gewährleistet den Schutz der Berufsbezeichnung "Beratender Ingenieur". Wer diese Berufsbezeichnung führen möchte, muss in die von der Kammer geführten Liste der Beratenden Ingenieure eingetragen sein. Dazu sind die vier wesentlichen Voraussetzungen zu erfüllen, die in einem Antragsverfahren zur Eintragung nachzuweisen sind:
  • Wohn- oder Bürositz in Baden-Württemberg,
  • Führungszeugnis,
  • Die Berufsqualifikation eines Ingenieurs (Nachweisgrundlage ist das Ingenieurgesetz),
  • Eigenverantwortliche, d.h. freiberufliche Tätigkeit,
  • Unabhängigkeit von gewerblichen Interessen (vor allem Handels- oder Lieferinteressen),
  • Mindestens drei Jahre Berufserfahrung,
  • Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung.
Wer in die Liste der Beratenden Ingenieure eingetragen ist, wird Mitglied der Ingenieurkammer (Pflichtmitglied).
Die Kammer bestätigt durch die Führung der Liste der Beratenden Ingenieure und die damit verbundene Kontrolle exklusiven Verbraucherschutz: Die Auftraggeber haben die Gewähr, dass Beratende Ingenieure einem besonders qualifizierten Berufsstand angehören.

Mehr Informationen zum Beratenden Ingenieur
Liste der Beratenden Ingenieure


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Freiwillige Mitglieder


Neben den eigenverantwortlichen und unabhängigen Beratenden Ingenieuren (Pflichtmitglieder der Kammer) gibt es auch freiwillige Mitglieder.
Freiwilliges Mitglied kann werden, wer in Baden-Württemberg wohnt oder arbeitet und die dokumentierte Berechtigung hat, sich Ingenieur zu nennen. Kontrollgrundlage ist das Ingenieurgesetz BW aus 1971 in der jeweils gültigen Fassung.
Die freiwilligen Kammermitglieder gliedern sich in drei Gruppen:
  • Sie sind entweder selbstständig unternehmerisch tätig. (FU) Liste

  • Sie sind Angestellte in Büros oder in sonstiger gewerblicher Wirtschaft. (FA) Liste

  • Sie sind Angestellte bzw. Beamte einer staatlichen oder kommunalen Behörde. (FÖ) Liste

Alle Kammermitglieder erklären mit ihrer Mitgliedschaft, dass sie die anspruchsvolle Berufsordnung der Kammer anerkennen.


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Junioren in der Ingenieurkammer


Angehende Studierende, Studierende oder Hochschulabsolventen sind neugierig auf das Berufsleben!
Interessierte Studierende naturwissenschaftlicher und technischer Fachrichtungen können als „Junioren“ der Ingenieurkammer Baden-Württemberg (IngKBW) beitreten. Auf Antrag können Sie in die „Liste der Junioren“ eintragen werden.

Die rechtlichen Grundlagen wurden hierzu von der 20. Mitgliederversammlung am 03.11.2006 beschlossen. Der Junior in der Ingenieurkammer stellt keine Mitgliedschaft im eigentlichen Sinne dar. Das Privileg der Mitgliedschaft ist gemäß dem Ingenieurkammergesetz nur denjenigen Vorbehalten, welche sich entsprechend dem Ingenieurgesetz „Ingenieur“ oder „Ingenieurin“ nennen dürfen. Wer jedoch in diese „Liste der Junioren“ eingetragen ist, kann das Serviceangebot der IngKBW wie ein Mitglied in Anspruch nehmen.

Ziel dieser Initiative ist es, den Ingenieurnachwuchs über aktuelle berufsständische Themen zu informieren, Sie zu fördern und mit den Serviceeinrichtungen der Ingenieurkammer Baden-Württemberg vertraut zu machen. Die Junioren geben der Kammer durch ihre aktive Mitwirkung neue Impulse und sorgen für eine stetige Belebung der Kammerarbeit.
Liste der Junioren


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Seniormitglieder


Mitglieder der Ingenieurkammer, die aus Altersgründen ihre aktive berufliche Tätigkeit aufgegeben haben, können weiter als bei der Kammer bleiben. Liste der Seniormitglieder


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