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Die Kammerfinanzierung
Die Kammer wird ausschließlich von den Beiträgen der Mitglieder finanziert.
Der Grundbeitrag ist der Orientierungswert für alle Beiträge. Er wird jährlich von der Mitgliederversammlung beschlossen. Derzeit beträgt der Grundbeitrag 600 EURO. Aus diesem Grundbeitrag errechnet sich die Beitragstabelle. Rechtsgrundlage für die Beiträge ist die Beitragsordnung und für die Gebühren die Gebühren- und Auslagenordnung der lngenieurkammer Baden-Württemberg. Die Beiträge sind zu Jahresbeginn fällig. Die Rechtsgrundlagen finden sie hier.
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 © 2004 - Ingenieurkammer Baden-Württemberg
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