HOAI - Honorierung von Ingenieurleistungen
Wir kämpfen für den Erhalt der HOAI – Honorarordnung für Architekten und Ingnieure.
Honorierung von Ingenieurleistungen
Neuer Kommentar zur HOAI
Themenübersicht über die Aktivitäten zum Erhalt der HOAI
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HOAI ein Garant für Leistungsqualität und leistungsgerechte Honorierung
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"Gut geplant, ist halb gebaut." - Eine vernünftige Planung und Objektüberwachung spart Bau- und Nutzungskosten.
Um dies zu erreichen, ist die strikte Trennung von Planung und Ausführung unverzichtbar. Nur unabhängige Planer, Beratende Ingenieure, bieten die Gewähr, als neutrale Sachwalter ihrer Auftraggeber die optimale Voraussetzung für ein gelungenes Bauwerk ohne Pfusch zu schaffen.
Die Bundesregierung hat mit Zustimmung des Deutschen Bundesrates die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. die HOAI, geschaffen und als geltendes Preisrecht für Deutschland eingeführt. Diese Honorarordnung hat für Architekten und Ingenieure und für alle im Bauplanungsprozess Beteiligten die gleiche Rechtsqualität wie die Honorarordnungen für die anderen freien Berufe.
Den in der HOAI beschriebenen Leistungsbildern und Leistungszielen wird ein angemessener Honorarrahmen zugeordnet. Die HOAI bietet als staatliches Preisrecht vielfache Vorteile:
- Sie bietet Kostentransparenz durch Trennung der Vergütung für Planung bzw. Beratung von den Ausführungskosten.
- Sie beschreibt einheitliche Leistungsbilder und damit die Qualität der Planung und Beratung in der Bundesrepublik.
- Der Bauherr kann die Leistung in einem definierten Honorarrahmen an den Ingenieur vergeben, der die bestmögliche Leistungserfüllung erwarten lässt.
- Der staatlich festgelegte Honorarrahmen schützt den Bauherren vor Übervorteilungen: Er schafft eine auskömmliche, wirtschaftliche Grundlage für eine unabhängige Beratungstätigkeit. Der Auftraggeber kann sicher sein, dass sein Berater keine gewerblichen Interessen verfolgt. Er lässt zwischen Mindest- und Höchstsätzen einen Spielraum, um den Leistungsanforderungen und Schwierigkeitsgraden im Einzelfall zu entsprechen.
Diese Honorarordnung ist folglich ein Garant für Leistungsqualität und leistungsgerechte Honorierung.
Die HOAI dient gleichermaßen den Interessen des Auftraggebers und des Auftragnehmers. Sie ist eine Rechtsverordnung, die für jeden verbindlich ist, der in der HOAI definierte Leistungen vergibt oder erbringt.
Die Ingenieurkammer Baden-Württemberg setzt sich im Interesse ihrer Mitglieder für die strikte Einhaltung der in der HOAI definierten Leistungsbilder ein und geht gegen bekannt gewordene Verstöße mit den ihr zur Verfügung stehenden rechtlichen Mitteln vor.
Hier gehts zur HOAI: www.hoai.de
Neuer Kommentar zur HOAI
Der Kommentar zur HOAI von Locher/Koelble/Frick ist in den fast dreißig Jahren seines Erscheinens zum Standardkommentar zur HOAI geworden.
Für Richter und Rechtsanwälte ist er ebenso unverzichtbar wie für Architekten, Ingenieure und Auftraggeber. Im Jahr 2006 ist er in der 9. Auflage erschienen.
Zu beziehen ist er direkt über den Werner Verlag oder in jeder gut sortierten Buchhandlung.
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