Fortbildungskonzept der IngKBW
Die IngKBW baut ihr Fortbildungskonzept auf Kooperationen mit professionellen Fortbildungseinrichtungen auf. Seit Anfang des Jahres 2008 wird der von
den Mitgliedern an die Ingenieurkammer herangetragene Fortbildungsbedarf verstärkt über die Akademie der Ingenieure AkadIng GmbH wahrgenommen.
Nachdem es für verschiedene Teilbereiche des Ingenieurwesens, in Rechts- und Wirtschaftsfragen und anderen Spezialgebieten
Anbieter von Fortbildungsveranstaltungen gibt, empfiehlt die IngKBW, auch diese Angebote in die Überlegungen aufzunehmen,
wie der Fortbildungspflicht nachgekommen werden kann.
Zu diesen Anbietern gehören:
ADI - Akademie der Ingenieure
Die Technische Akademie Esslingen
Die Verwaltungs- und
Wirtschafts-Akademie
Die Akademie Schloss Rauenstein und Hochschule Ravensburg-Weingarten
Die Bauakademie Biberach
UNITA/VBI Das Jahresprogramm von UNITA/VBI steht
hier als Pdf-Dokument zum download zur Verfügung.
IBR Immobilien und Baurecht
Betonmarketing Süd GmbH
Gütestelle für Honorar- und Vergaberecht g.e.V.
Institut Fortbildung Bau gGmbH (IFBau) der AKBW
Gemeinnütziges Bildungswerk des BDB Baden-Württemberg e.V.
Interne Fortbildung
Teilweise gewähren die Fortbildungsträger den Mitgliedern der IngKBW Vergünstigungen an.
Von großem Vorteil für die Mitglieder der IngKBW kann auch eine Verwaltungsvereinbarung unter den 16 Länderingenieurkammern sein. Ingenieurkammermitglieder
sind berechtigt, an Seminaren und Tagungen – den Bezuschussungsanteil der Länderkammern ausgenommen – zu den gleichen Bedingungen wie die Mitglieder der
veranstaltenden Kammer teilzunehmen. Dazu wird der Rundstempel oder die Angabe der Mitgliedsnummer als Legitimation anerkannt. Die jeweiligen Programme zur
Aus- und Weiterbildung der einzelnen Länderingenieurkammern entnehmen Sie bitte deren Internetauftritten.
In der Rubrik "Veranstaltungen" der Kammerwebsite gibt es Hinweise auf Veranstaltungen, die nach Ihrer Konzeption geeignet sind,
als Wahrnehmung der Fortbildungspflicht anerkannt sind.
Veranstaltungen
Seit Anfang des Jahres 2006, gilt die Fortbildungsordnung der Ingenieurkammer. Wir bitten um Beachtung.
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